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   BGH, 30.05.2001 - 1 StR 116/01   

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https://dejure.org/2001,5996
BGH, 30.05.2001 - 1 StR 116/01 (https://dejure.org/2001,5996)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2001 - 1 StR 116/01 (https://dejure.org/2001,5996)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 1 StR 116/01 (https://dejure.org/2001,5996)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; § 21 StGB; § 110a StPO; § 46 StGB
    Grundsätze des BGH zur Tatprovokation (Begriff; Ausnutzung beeinträchtigter Steuerungsfähigkeit); Rechtsstaat; Zurechenbarkeit; Quantensprung; Depravation; Verdeckter Ermittler; Strafzumessung (Durch Unfall herabgesetzte Kritikfähigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Kokain - Tatprovokation - Grundsatz des fairen Verfahrens - Quantensprung - Lockspitzel - Strafrahmenverschiebung

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 49 Abs. 2; ; BtMG § 31; ; BtMG § 29a Abs. 1; ; StPO § 160; ; StPO § 110b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; StPO § 110 a Abs. 1
    Tatprovokation durch Verdeckten Ermittler

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BGH, 30.05.2001 - 1 StR 116/01
    a) Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99 (BGHSt 45, 321) ausgeführt hat, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK vor, wenn eine unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person in einer dem Staat zuzurechnenden Weise zu einer Straftat verleitet wird und dies zu einem Strafverfahren führt.

    Dagegen liegt eine Tatprovokation vor, wenn über das bloße "Mitmachen" hinaus in die Richtung auf eine Weckung der Tatbereitschaft oder eine Intensivierung der Tatplanung mit einiger Erheblichkeit stimulierend auf den Täter eingewirkt wird (BGHSt 45, 321, 338).

    Die Rechtmäßigkeit des Lockspitzeleinsatzes ist selbst im Falle einer "Gemengelage" einheitlich an den Regelungen der StPO zu messen (BGHSt 45, 321, 337).

  • BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99

    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der

    Auszug aus BGH, 30.05.2001 - 1 StR 116/01
    Gleichwohl hätten die oben genannten Umstände, die gerade wegen ihres Zusammenwirkens allein von der Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB nicht ausreichend erfaßt sind, hier auch bei der konkreten Strafzumessung ins Gewicht fallen müssen (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 166).
  • BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BGH, 30.05.2001 - 1 StR 116/01
    vom heutigen Tage (1 StR 42/01) - insbesondere für die Problematik des sog. "Quantensprungs" - näher konkretisiert und ausgeführt, daß es zwischen der Stärke des bestehenden Tatverdachts und dem Maß der für die Annahme einer Tatprovokation erheblichen Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels eine Wechselwirkung geben kann.
  • BGH, 16.12.2021 - 1 StR 197/21

    BGH präzisiert Rechtsprechung zu Grenzen rechtsstaatswidriger Tatprovokation

    (a) Ein in diesem Sinne tatprovozierendes Verhalten ist anzunehmen, wenn ein Verdeckter Ermittler oder eine polizeiliche Vertrauensperson mit dem Ziel, eine Tatbereitschaft zu wecken oder die Tatplanung zu intensivieren, über das bloße "Mitmachen" hinaus mit einiger Erheblichkeit stimulierend auf den Täter einwirkt (BGH, Urteile vom 10. Juni 2015 - 2 StR 97/14, BGHSt 60, 276 Rn. 24 und vom 30. Mai 2001 - 1 StR 116/01 Rn. 15 mwN).

    (c) Eine Straftat kann auch dann auf einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation beruhen, wenn sich der Täter aufgrund der Einwirkung des Verdeckten Ermittlers auf die ihm angesonnene Intensivierung der Tatplanung einlässt oder hierdurch seine Bereitschaft wecken lässt, eine Tat mit einem erheblich höheren Unrechtsgehalt zu begehen ("Aufstiftung"; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - 4 StR 640/17; Urteile vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 51 und vom 30. Mai 2001 - 1 StR 116/01 Rn. 17 f.).

    (a) Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte auch hinsichtlich deutlich oberhalb der geltenden Grenzwerte für nicht geringe Mengen, insbesondere um einen "Quantensprung" (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01 BGHSt 47, 44, 51 und vom 30. Mai 2001 - 1 StR 116/01 Rn. 17 f.) über den bisher gehandelten Mengen liegender und damit qualitativ gänzlich anders einzuordnender Geschäfte tatgeneigt gewesen sein könnte, als der Verdeckte Ermittler ihn anlässlich des ersten verfahrensgegenständlichen Betäubungsmittelgeschäfts darauf ansprach, ob er auch "größere" Mengen verkaufen könne, ergeben sich aus dem landgerichtlichen Urteil nicht.

  • OLG Bremen, 31.10.2011 - 2 SsRs 28/11

    Abgabe von Alkohol an Jugendliche; Testkauf durch von der Polizei angeleitete

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Einsatz sog. Lockspitzel im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität liegt keine Tatprovokation vor, wenn die Vertrauensperson der Polizei einen Dritten ohne sonstige Einwirkung lediglich darauf anspricht, ob er Betäubungsmittel beschaffen könne oder die offen erkennbare Bereitschaft zur Begehung oder Fortsetzung von Straftaten ausnutzt (BGHSt 47, 44; Urteil vom 30.05.2011, 1 StR 116/01 - juris).
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